Richtlinien für das HD-Röntgen
 |
|
|
|

|
| Pos. I |
|
|
|
Pos. II |
Position I:
- Mindestalter : 18 Monate
- Röntgen in Sedation mit Muskelerschlaffung.
- Lagerung:
Rückenlage, Knie eingedreht (die Kniescheiben sollten in der Mitte der Kniegelenke liegen), Gliedmaßen gestreckt (die Kniescheiben sollte auf der Höhe der Sesambeine liegen), Hintergliedmaßen parallel zueinander, symmetrische Lagerung.
- Die Kniescheiben sowie das Kreuzdarmbeingelenk müssen abgebildet sein.
- Röntgenbelichtung:
Knochenstrukturen müssen erkennbar sein.
Das obere Pfannendach muss erkennbar sein.
- Kennzeichnung der Röntgenaufnahme mit Röntgendatum und den Daten des Tieres ( Name, Zuchtbuchnummer, Täto-Nr., Chip-Nr.).
- Bescheinigung des röntgenden Tierarztes über die Identität des Hundes auf dem HD-Bogen.
Position II:
Fakultativ (freiwillig), bei Obergutachten Pflicht.
Im Gegensatz zur Position I-Aufnahme sind bei dieser Technik die Gliedmaßen nicht gestreckt sondern gebeugt.
Die Oberschenkelknochen sollten etwa im Rechten Winkel zum Becken stehen.
Diese Aufnahmetechnik dient, ergänzend zu Position I, um den Bereich am Oberschenkelkopf und Oberschenkelhals ergänzend darzustellen.