Vergabebestimmungen  

 

Vergabebedingungen des Titels „Deutscher Champion RRCD“

 

Die CAC-Anwartschaft wird vergeben auf Internationalen und Allgemeinen Zuchtschauen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezial-Zuchtschauen des RRCD.

Der Titel „Deutscher Champion RRCD“ wird durch den RRCD vergeben, wenn vier durch den RRCD bestätigte Anwartschaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen. Mindestens zwei dieser Anwartschaften müssen auf einer Spezialzuchtschau des RRCD errungen worden sein, wobei es sich bei einer Anwartschaft um eine Club- bzw. Landessiegerschau des RRCD handeln muss. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens zwölf Monaten liegen.  

Die CAC-Anwartschaft kann der beste Rüde und die beste Hündin entweder in der Champion- Zwischen-  oder in der offenen Klasse erhalten, wenn das Tier mit V 1 bewertet worden ist. Die Bewertung V 1 schließt nicht die automatische CAC-Vergabe ein. Die CAC-Reserve-Anwartschaft kann der jeweils zweitbeste Rüde und die jeweils zweitbeste Hündin erhalten, wenn sie mit mindestens V 2 bewertet worden sind. Die Vergabe liegt in jedem Fall im Ermessen des Zuchtrichters.

Der Titel berechtigt im In- und Ausland zum Start in der Championklasse.

Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den  Vorstand des RRCD einzureichen. Sobald die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels „Deutscher Champion RRCD“ stellen.

Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen bei der Ausstellungswartin des RRCD eingereicht werden:

·        Kopien der Richterberichte bzw. der Original-Anwartschaftskarten
·        Kopie der Ahnentafel
·        Gebühr 30,00 Euro

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.


Das „neutrale“ CAC, das auf Internationalen und Allgemeinen Zuchtschauen in Wettbewerb gestellt wird, wenn für die Rasse Rhodesian Ridgeback keine Sonderschau angegliedert ist, wird für die Erringung des clubeigenen Titels „Deutscher Champion RRCD“ nicht anerkannt. Gleiches gilt für Anwartschaften weiterer Vereine, die ebenfalls die Rasse Rhodesian Ridgeback vertreten.

 

 

Vergabebestimmungen für den Titel „Deutscher Jugend Champion RRCD“ (Auszug)

 

Die Anwartschaften werden nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezialzuchtschauen des RRCD vergeben

Die Anwartschaft kann der erstplatzierte Rüde und  die erstplazierte Hündin erhalten, wenn sie mit der Formwertnote „vorzüglich“ bewertet wurden.

Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin mit der Formwertnote „vorzüglich“ kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.

Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion RRCD“ war.
Die Vergabe der Anwartschaften liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Der Titel „Deutscher Jugend Champion RRCD“ wird durch den RRCD verliehen, wenn mindestens  vier  durch den RRCD bestätigte Anwart-schaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen. Eine zeitliche Begrenzung zwischen den Anwartschaften besteht nicht.

Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den Vorstand des RRCD einzureichen.

Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen bei der Ausstellungswartin des RRCD eingereicht werden:

·        Kopien der Richterberichte bzw. der entsprechenden Original-Anwartschaftskarten
·        Kopie der Ahnentafel
·        Gebühr 20,00 Euro

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt

(gültig ab 1. Juni 2007)

 

 

Vergabebestimmungen für den Titel „Deutscher Veteranen Champion RRCD“ (Auszug)

 

Die Anwartschaften werden nur in der Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezialzuchtschauen des RRCD vergeben.

Die Anwartschaft kann der erstplatzierte Rüde und  die erstplazierte Hündin erhalten. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.

Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt

werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Veteranen-Champion RRCD“ war.

Die Vergabe der Anwartschaften liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Der Titel „Deutscher Veteranen Champion RRCD“ wird durch den RRCD verliehen, wenn mindestens  vier  durch den RRCD bestätigte Anwartschaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen. Eine zeitliche Begrenzung zwischen den Anwartschaften besteht nicht.

Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den Vorstand des RRCD einzureichen.

Sobald die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Rhodesian Ridgeback Antrag auf Verleihung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion RRCD“ stellen.

Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen bei der Ausstellungswartin des RRCD eingereicht werden:

·        Kopien der Richterberichte bzw. der entsprechenden Original-Anwartschaftskarten
·        Kopie der Ahnentafel
·        Gebühr 20,00 Euro

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.

(gülig ab 1. Juni 2007)

 

Vergabebestimmungen Internationaler  Schönheits - Champion
Vergabebestimmungen Deutscher Champion (VDH)
Vergabebestimmungen Deutscher Jugend Champion (VDH)
Vergabebestimmungen Deutscher Veteranen Champion (VDH)