Vergabebedingungen des Titels „Deutscher Champion RRCD"
Die CAC-Anwartschaft wird vergeben auf Internationalen und Allgemeinen Ausstellungen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezial-Ausstellungen des RRCD.
Der Titel „Deutscher Champion RRCD“ wird durch den RRCD vergeben, wenn vier durch den RRCD bestätigte Anwartschaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen. Mindestens zwei dieser Anwartschaften müssen auf einer Spezialzuchtschau des RRCD errungen worden sein, wobei es sich bei einer Anwartschaft um eine Club- bzw. Landessiegerschau des RRCD handeln muss. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens zwölf Monaten liegen.
Die CAC-Anwartschaft kann der beste Rüde und die beste Hündin entweder in der Champion- Zwischen- oder in der offenen Klasse erhalten, wenn das Tier mit V 1 bewertet worden ist. Die Bewertung V 1 schließt nicht die automatische CAC-Vergabe ein. Die CAC-Reserve-Anwartschaft kann der jeweils zweitbeste Rüde und die jeweils zweitbeste Hündin erhalten, wenn sie mit mindestens V 2 bewertet worden sind. Die Vergabe liegt in jedem Fall im Ermessen des Zuchtrichters.
Der Titel berechtigt im In- und Ausland zum Start in der Championklasse.
Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den Vorstand des RRCD einzureichen. Sobald die Verleihungsvoraus-setzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels „Deutscher Champion RRCD“ stellen.
Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen bei der Ausstellungswartin des RRCD eingereicht werden:
- Kopien der Richterberichte bzw. der Original-Anwartschaftskarten
- Kopie der Ahnentafel
- Gebühr 30,00 Euro
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
Das „neutrale“ CAC, das auf Internationalen und Allgemeinen Zuchtschauen in Wettbewerb gestellt wird, wenn für die Rasse Rhodesian Ridgeback keine Sonderschau angegliedert ist, wird für die Erringung des clubeigenen Titels „Deutscher Champion RRCD“ nicht anerkannt. Gleiches gilt für Anwartschaften weiterer Vereine, die ebenfalls die Rasse Rhodesian Ridgeback vertreten.
Vergabebestimmungen für den Titel „Deutscher Jugend Champion RRCD“ (Auszug)
Die Anwartschaften werden nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezial-Ausstellungen des RRCD vergeben:
Die Anwartschaft kann der erstplatzierte Rüde und die erstplatzierte Hündin erhalten, wenn sie mit der Formwertnote „vorzüglich“ bewertet wurden.
Für den zweitplatzierten Rüden und für die zweitplatzierte Hündin mit der Formwertnote „vorzüglich“ kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion RRCD“ war.
Die Vergabe der Anwartschaften liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Jugend Champion RRCD“ wird durch den RRCD verliehen, wenn mindestens vier durch den RRCD bestätigte Anwart-schaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen. Eine zeitliche Begrenzung zwischen den Anwartschaften besteht nicht.
Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den Ausstellungswart des RRCD einzureichen.
Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen bei der Ausstellungswartin des RRCD eingereicht werden:
- Kopien der Richterberichte bzw. der entsprechenden Original-Anwartschaftskarten
- Kopie der Ahnentafel
- Gebühr 20,00 Euro
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt
(gültig ab 1. Juni 2009)
Vergabebestimmungen für den Titel „Deutscher Veteranen Champion RRCD“ (Auszug)
Die Anwartschaften werden nur in der Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezialzuchtschauen des RRCD vergeben.
Die Anwartschaft kann der erstplatzierte Rüde und die erstplatzierte Hündin erhalten. Für den zweitplatzierten Rüden und für die zweitplatzierte Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Veteranen-Champion RRCD“ war.
Die Vergabe der Anwartschaften liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Veteranen Champion RRCD“ wird durch den RRCD verliehen, wenn mindestens vier durch den RRCD bestätigte Anwartschaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen. Eine zeitliche Begrenzung zwischen den Anwartschaften besteht nicht.
Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den Vorstand des RRCD einzureichen.
Sobald die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Rhodesian Ridgeback Antrag auf Verleihung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion RRCD“ stellen.
Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen bei der Ausstellungswartin des RRCD eingereicht werden:
- Kopien der Richterberichte bzw. der entsprechenden Original-Anwartschaftskarten
- Kopie der Ahnentafel
- Gebühr 20,00 Euro
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt
(gültig ab 1. Juni 2009)
Vergabebestimmungen des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ –Dt. Ch. (VDH) (gültig ab 01.09.2004) – Änderung durch Vorstandsbeschluss am 03. August 2004 und 18. Februar 2006
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau (sowie einmalig auf der VDH-Jahrhundert-Siegerschau 2006) zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt - für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war). Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Zuchtschauen im In- und Ausland.
Übergangsregelung:
Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem 01.09.2004 errungen wurde, gelten die über viele Jahre gültigen alten Bestimmungen für die Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon mindestens zwei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem 01.09.2004 errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau oder VDH-Europasieger-Zuchtschau nur einfach gewertet und dort errungene Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Fünf Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen (Bedingungen siehe Titel!)
- Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
- Gebühr 35,00 Euro
- Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Gebühren:
Bestätigung Titel mit Urkunde 35,00 Euro
Überprüfung / Bestätigung einer Res.-Anwartschaft 10,00 Euro
Vorstehende Vergabebestimmungen wurden durch den VDH-Vorstand beschlossen (gültig ab 1. März 2006).
Vergabebestimmungen des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – (gültig ab 01.07.2004)
Präambel
Der VDH-Vorstand hat beschlossen, einen neuen Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ ab 01.07.2004 zu vergeben. Hierbei geht es um eine Aufwertung der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen, nachdem zahlreiche Rassehunde-Zuchtvereine bereits Anwartschaften für einen Jugend-Champion (Klub) auf Spezialzuchtschauen in Wettbewerb stellen.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote – Mindestalter 9 Monate. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
- Kopie der Ahnentafel
- Gebühr 20,00 €
- Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
Vorstehende Vergabebestimmungen wurden durch den VDH-Vorstand beschlossen (gültig ab 01.07.2004).
Vergabebestimmungen des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ – (gültig ab 01.07.2004)
Präambel
Der VDH-Vorstand hat beschlossen, einen neuen Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ ab 01.07.2004 zu vergeben. Damit soll die ab 01.07.2004 eingeführte Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen aufgewertet und ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, Veteranen auszustellen und damit einer breiten Öffentlichkeit gesunde Rassehunde im hohen Alter zu präsentieren.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopien der drei Richterberichte bzw. ab 01.01.2005 Kopien des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen (Bedingungen siehe Titel!)
- Kopie der Ahnentafel
- Gebühr 20,00 €
- Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
Vorstehende Vergabebestimmungen wurden durch den VDH-Vorstand beschlossen (gültig ab 01.07.2004).
Vergabebedingungen des Titels "Internationaler-Schönheits-Champion"
Vergabe des CACIB
(nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshundklasse möglich, Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters. Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit „Vorzüglich I“ bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.
CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens „Vorzüglich II“ bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ von der FCI zuerkannt bekommen hatte.
Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.
1. Titel »Internationaler Schönheits-Champion« für Hunde ohne Arbeitsprüfung
Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Richtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
2. Titel »Internationaler Schönheits-Champion« für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind.
Zwei durch die FCI bestätigte CACIB unter zwei verschiedenen Richtern in zwei verschiedenen Ländern. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, daß der den Titel anstrebende Hund die von der FCI für den Erwerb des Titels „Internationaler Schönheits - Champion“ vorgeschriebene Arbeitsprüfung abgelegt hat. Zwischen den Terminen für die geforderten zwei CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen. Die Art der erforderlichen Arbeitsprüfung wird vom zuständigen Rassehundezuchtverein aufgegeben.
Zuerkennung des Titels »Internationaler Schönheits-Champion«
Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Vier bzw. zwei CACIB-Vorschlagskarten;
- Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes;
- (gilt nur für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind): Nachweise der abgelegten Arbeitsprüfung mit Angabe des Prüfungsortes, des Prüfungsdatums und der zuständigen Richter.
Gebühren:
Bestätigung Int. Champion*: 37,00 €
Bestätigung Int. Champion mit Arbeitsprüfung*: 25,00 €
Urkunde auf Wunsch für eine CACIB-Anwartschaft: 10,00 €
* einschl. CACIB-Bestätigung